Cloud-Relax haftet in vollem Umfang für Schäden aus der von ihr zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Cloud-Relax haftet auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Cloud-Relax auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der mit der Verletzung einer wesentlichen Pflicht in Zusammenhang steht und auf deren Einhaltung der Gast vertraut (Kardinalpflicht). Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Cloud-Relax steht der von Cloud-Relax gleich. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von Cloud-Relax wird sich Cloud-Relax nach unverzüglicher Beschwerde des Gastes oder nach Kenntniserlang um Abhilfe bemühen. Der Gast ist außerdem verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen oder Mängel zu beheben und daraus resultierende Schäden gering zu halten. Darüber hinaus hat der Gast Cloud-Relax unverzüglich über die Möglichkeit des Eintritts erheblicher Schäden zu informieren. Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Jeglicher Anspruch erlischt, wenn der Gast Cloud-Relax den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Entdeckung des Problems meldet, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Meldung keinen Einfluss auf die Lösung der Angelegenheit hat. Für Wertgegenstände oder Gegenstände mit einem Wert über 800,00 € ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Cloud-Relax erforderlich; andernfalls haftet Cloud-Relax nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Gegenstände. Sofern Cloud-Relax einen Stellplatz entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, kommt kein Lagervertrag zustande. Cloud-Relax trifft in diesem Fall keine Überwachungspflicht. Cloud-Relax haftet nicht für Schäden, die ausschließlich anderen Gästen oder Dritten zuzuschreiben sind. Ansprüche gegen Cloud-Relax verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Cloud-Relax beruhen oder in bestimmten Fällen bei Verstößen gegen eine wesentliche Pflicht. Cloud-Relax haftet nicht für verloren gegangenes Eigentum, außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen eine Gebühr und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückgegeben. Cloud-Relax verpflichtet sich, Fundsachen vor der Entsorgung für einen Zeitraum von sechs Monaten aufzubewahren.